Diese gepflegte Wohnung liegt im Dachgeschoss eines etwa 1950 errichteten Gebäudes, welches ca. im Jahr 2000 umfassend saniert wurde. Es befinden sich lediglich vier Wohneinheiten darin.
Das Objekt verfügt über vier Zimmer, Küche, Bad und Flur. Highlight ist die aus zwei Räumen zugängliche, ca. 34 m² große Dachterrasse in Südausrichtung, welche bei Bedarf per elektrisch betriebener Markise beschattet werden kann.
Abstellfläche gibt es in einem kleinen Nebenraum und dem großen, nicht ausgebauten Dachboden.
Ein Pkw-Stellplatz direkt vor dem Wohnungseingang vervollständigt dieses interessante Angebot.
Die Immobilie ist seit 03/2020 für zurzeit 540 €/Monat zzgl. Nebenkosten ungekündigt vermietet.
Das Gebäude, in dem sich das Kaufobjekt befindet steht südlich der Ortsmitte an einer kleinen Ausfallstraße (30er-Zone). In der Nachbarschaft befinden sich Ein- und Mehrfamilienhäuser, eine Schule sowie kleinere Gewerbebetriebe.
Harpstedt verfügt über umfangreiche Einkaufsmöglichkeiten für die Dinge des täglichen Bedarfs sowie Arztpraxen, Apotheken, Dienstleistungsbetriebe, Banken und Behörden. Das Zentrum ist in wenigen Minuten zu Fuß und mit dem Fahrrad zu erreichen.
Des Weiteren bietet Harpstedt verschiedenste Möglichkeiten der Freizeitgestaltung, über das "Rosenfreibad" bis hin zu verschiedenen Sportvereinen.
Benachbarte Orte sind u. a. Delmenhorst, Ganderkesee, Bassum und Twistringen. Auch Wildeshausen und Bremen sind nach kurzen Fahrzeiten erreicht.
- Putzmauerwerk
- Satteldach
- isolierverglaste Holzfenster mit Außenrollläden
- Viessmann-Gasetagenheizung, Bj. ca. 2001
- Bad mit Wanne, Dusche, Waschbecken, WC
- Bodenbeläge: Parkett, Laminat, Fliesen
- Satelliten-TV
- Einbauküche
- Pkw-Stellplatz
Endenergiebedarf | 188,6 kWh/(m²*a) |
Baujahr | 1950 |
Wesentlicher Energieträger | GAS |
Energieausweistyp | Bedarfsausweis |
Energieeffizienzklasse | F |
Ausweis gültig bis | 21.02.2035 |
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass abhängig vom Alter der Immobilie, der Art des Gebäudes, der Nutzungsart und den bisherigen Instandhaltungs- und/oder Instandsetzungsarbeiten des bisherigen Eigentümers Pflichten zur Sanierung nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) binnen zwei Jahren ab Eigentumswechsel bestehen können, um die energetischen Voraussetzungen des GEG zu erfüllen. Dazu gehören u. a. die Dämmung der Geschossdecken, § 47 GEG, die Dämmung von Rohren, § 69 GEG, sowie die Modernisierung der Heizungsanlage, §§ 71, 72 GEG.
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