Diese gemütliche Wohnung befindet sich im Dachgeschoss eines Wohn- und Geschäftshauses mit lediglich sechs Einheiten.
Sie verzaubert vor allem durch den verwinkelten Wohnbereich und den vorgelagerten, großzügigen Balkon. Des Weiteren befinden sich die Küche, das Bad sowie ein kleines Schlafzimmer auf der Etage. Über eine Wendeltreppe in einem Nebenraum gelangt man auf den ca. 10 m² großen Spitzboden, welcher vielfältige zusätzliche Nutzungsmöglichkeiten bietet.
Ein eigener Kellerraum und ein privater Pkw-Stellplatz praktisch direkt vor dem Hauseingang vervollständigen das Angebot.
Zum monatlichen Hausgeld von ca. 103 € kommen noch die Kosten für den eigenen Strom- und Gasverbrauch sowie die Grundsteuer hinzu.
Die Wohnung ist nicht vermietet und kann kurzfristig an den Käufer übergeben werden.
Das Gebäude, in dem sich das Kaufobjekt befindet steht am westlichen Ortsrand in einer kleinen Nebenstraße. Die umliegende Bebauung setzt sich überwiegend aus Einfamilienhäusern zusammen.
Harpstedt verfügt über umfangreiche Einkaufsmöglichkeiten für die Dinge des täglichen Bedarfs sowie Arztpraxen, Apotheken, Dienstleistungsbetriebe, Banken und Behörden. Das Dorfzentrum ist in wenigen Minuten mit dem Fahrrad zu erreichen.
Des Weiteren bietet Harpstedt verschiedenste Möglichkeiten der Freizeitgestaltung, über das "Rosenfreibad" bis hin zu verschiedenen Sportvereinen.
Benachbarte Orte sind u. a. Delmenhorst, Ganderkesee, Bassum und Twistringen. Auch Wildeshausen und Bremen sind nach kurzen Fahrzeiten erreicht.
- zweischaliges Klinkermauerwerk mit Hohlschicht
- Walmdach
- isolierverglaste Kunststofffenster mit Außenrollläden
- eigene Brötje-Gastherme in der Wohnung; Bj. ca. 2020
- Bad mit Dusche, Waschbecken, WC
- Bodenbeläge: Laminat, Teppich, Fliesen
- privater Kellerraum
- eigener Pkw-Stellplatz
Endenergiebedarf | 164,8 kWh/(m²*a) |
Baujahr | 1994 |
Wesentlicher Energieträger | GAS |
Energieausweistyp | Bedarfsausweis |
Energieeffizienzklasse | F |
Ausweis gültig bis | 04.12.2034 |
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass abhängig vom Alter der Immobilie, der Art des Gebäudes, der Nutzungsart und den bisherigen Instandhaltungs- und/oder Instandsetzungsarbeiten des bisherigen Eigentümers Pflichten zur Sanierung nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) binnen zwei Jahren ab Eigentumswechsel bestehen können, um die energetischen Voraussetzungen des GEG zu erfüllen. Dazu gehören u. a. die Dämmung der Geschossdecken, § 47 GEG, die Dämmung von Rohren, § 69 GEG, sowie die Modernisierung der Heizungsanlage, §§ 71, 72 GEG.
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